Ihr Team arbeitet voll ausgelastet, die Stunden laufen ins System – und trotzdem bleibt am Monatsende Umsatz liegen. Wie kann das sein? Bei vielen IT-Dienstleistern landen erfasste Zeiten im falschen Topf: dokumentiert, aber nicht abrechenbar zugeordnet. Das Ergebnis sind Lücken auf der Rechnung, die kaum jemand bemerkt – bis das Geschäftsjahr abgeschlossen ist. Das Problem ist dabei selten die Zeiterfassung an sich – es ist die fehlende Projektzeiterfassung.
Gleichzeitig steht die Zeiterfassung rechtlich unter Beobachtung. Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung reicht eine lückenhafte Excel-Liste nicht mehr aus. Wer Zeiten nicht nachvollziehbar und vollständig dokumentiert, riskiert nicht nur Umsatz, sondern auch unangenehme Fragen bei der nächsten Prüfung.
Dieser Beitrag schafft Überblick: Wo genau abrechenbarer Umsatz verloren geht, was rechtssichere Zeiterfassung heute bedeutet – und woran Sie erkennen, ob Ihre eigene Erfassung wirklich abrechnungsrelevant ist. Im Zentrum steht dabei die Projektzeiterfassung – also die Frage, ob jede Stunde einem Kunden, Projekt und Abrechnungsmodell zugeordnet ist.
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Die meisten IT-Dienstleister erfassen Zeit – das ist nicht das Problem. Das Problem entsteht eine Ebene tiefer: Eine erfasste Stunde sagt zunächst nur, dass gearbeitet wurde. Sie sagt nicht, ob diese Stunde einem Projekt oder einer Leistung zugeordnet ist, die sich überhaupt abrechnen lässt. Genau diese Zuordnung ist der Unterschied zwischen reiner Arbeitszeiterfassung und echter Projektzeiterfassung.
Genau hier öffnet sich die Lücke. Support, Reisezeit, interne Calls, kurze „Mach ich schnell"-Aufgaben: Vieles davon ist echte Leistung, wird aber nie als abrechenbar markiert. Im Fachjargon heißt das Billable Leakage – abrechenbarer Umsatz, der unbemerkt versickert.
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Schon wenige nicht zugeordnete Stunden pro Mitarbeiter und Woche summieren sich über das Jahr zu einem fünfstelligen Betrag. Bei einem Team von zehn Personen reden wir schnell über den Gegenwert einer ganzen Stelle, der schlicht nie auf einer Rechnung erscheint.
Neben dem wirtschaftlichen gibt es einen rechtlichen Treiber. Seit dem EuGH-„Stechuhr-Urteil" von 2019 und der Bestätigung durch das deutsche Bundesarbeitsgericht 2022 ist die systematische Erfassung der Arbeitszeit Pflicht. In Österreich gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz ohnehin seit Langem.
Für IT-Dienstleister bedeutet das: Eine Zeiterfassung muss mehr leisten als eine Tabelle. Als rechtssicher gilt sie erst, wenn sie diese Anforderungen erfüllt:
Eine händisch geführte Excel-Datei erfüllt diese Kriterien praktisch nie. Sie ist beliebig überschreibbar, selten vollständig und im Streitfall kaum belastbar.
Der Weg von der geleisteten Stunde bis zur bezahlten Rechnung ist bei IT-Dienstleistern oft erstaunlich brüchig. An jeder Übergabe zwischen Tools – Stundenzettel, Projektmanagement, Faktura – geht Information verloren. Genau hier zeigt sich, ob eine Projektzeiterfassung trägt: Sie muss die geleistete Stunde bis zur Rechnungsposition durchreichen. Vier typische Stellen, an denen Umsatz verdunstet:
Der kostenlose Zeiterfassungs-Selbsttest zeigt typische Schwachstellen bei Erfassung, Controlling und Faktura.
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Das Muster dahinter ist immer dasselbe: Je mehr Inseln zwischen Erfassung und Rechnung liegen, desto mehr Leistung bleibt unterwegs auf der Strecke.
Woran lässt sich festmachen, ob eine Zeiterfassung wirklich abrechnungsrelevant ist – und nicht nur dokumentiert? Diese fünf Merkmale geben Orientierung, unabhängig vom konkreten Werkzeug. Sie beschreiben, was eine Projektzeiterfassung von einer reinen Stundenliste unterscheidet.
Erfüllt Ihre heutige Lösung weniger als drei dieser Punkte, lohnt sich ein genauer Blick – die Wahrscheinlichkeit für stille Umsatzlücken ist dann hoch.
Bevor es um Werkzeuge geht, hilft eine ehrliche Bestandsaufnahme. Die meisten Lücken werden überhaupt erst sichtbar, wenn man die richtigen Fragen stellt. Eine projektbezogene Zeiterfassung macht diese Lücken überhaupt erst messbar. Ein guter Einstieg sind drei einfache Checks:
Wer diese Fragen beantworten kann, erkennt schnell, ob es um bessere Routinen oder um ein durchgängigeres System geht. Branchenlösungen wie timo365 von newvision verfolgen genau diesen Gedanken – Erfassung, Controlling und Faktura auf einer Datenbasis. Wer tiefer einsteigen möchte, findet dazu weiterführende Beiträge in unserem Blog.
Zeiterfassung wird bei IT-Dienstleistern noch zu oft als lästige Pflicht behandelt. Dabei steckt in ihr ein doppelter Hebel: Sie schützt rechtlich – und sie macht sichtbar, wie viel geleistete Arbeit tatsächlich bezahlt wird. Projektzeiterfassung ist damit kein Verwaltungsthema, sondern ein Umsatzthema.
Der Unterschied zwischen „dokumentiert" und „abrechnungsrelevant" entscheidet darüber, ob aus Stunden auch Umsatz wird. Der erste Schritt dorthin ist kein großes Projekt, sondern eine einfache Frage: Wissen Sie, wie viele Ihrer erfassten Stunden abrechenbar zugeordnet sind?
Wer diese Frage stellt, hat den wichtigsten Schritt schon getan. Im nächsten Schritt lohnt es sich, die typischen Lücken im eigenen Prozess genauer anzusehen – Stoff dafür liefern die weiterführenden Beiträge rund um Projektcontrolling und Faktura.
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Ja. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der Bestätigung durch das deutsche Bundesarbeitsgericht 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen. In Österreich gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz bereits seit Langem. Eine reine Vertrauensbasis oder lückenhafte Listen genügen den Anforderungen an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit nicht.
GrundlageAbrechnungsrelevant ist eine Stunde erst, wenn sie eindeutig einem Kunden, Projekt und Abrechnungsmodell zugeordnet und als abrechenbar markiert ist. Diese Zuordnung leistet nur eine Projektzeiterfassung – eine reine Arbeitszeiterfassung kann sie nicht liefern. Reine Dokumentation sagt nur, dass gearbeitet wurde. Erst die Zuordnung macht daraus eine Position, die sich tatsächlich in Rechnung stellen lässt.
PraxisIndem jede Stunde direkt bei der Erfassung ihren Kontext erhält – Projekt, Leistung und Abrechenbarkeit – und nicht erst Wochen später rekonstruiert wird. Fließen erfasste Zeiten ohne Medienbruch in Controlling und Faktura, schließen sich die typischen Lücken, an denen sonst Umsatz versickert.
EinordnungIn der Regel nicht. Excel-Dateien sind beliebig überschreibbar, selten vollständig und damit weder manipulationssicher noch im Streitfall belastbar. Für rechtssichere und abrechnungsrelevante Erfassung braucht es Zuordnungslogik, ein Änderungsprotokoll und eine Verbindung zur Faktura.
HR‑SoftwareArbeitszeiterfassung dokumentiert, wann und wie lange gearbeitet wurde – sie erfüllt die gesetzliche Aufzeichnungspflicht. Projektzeiterfassung ordnet jede Stunde zusätzlich einem Kunden, einem Projekt, einer Leistung und einem Abrechnungsmodell zu. Für IT-Dienstleister ist erst die zweite Ebene umsatzrelevant. Ohne projektbezogene Zuordnung bleibt eine erfasste Stunde eine Dokumentation – aber keine Rechnungsposition.