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HOAI-Leistungsphasen: Alle LPHs, Novelle 2025/2026 & ERP-Potenziale

Wer HOAI-Projekte sauber steuern will, muss die Leistungsphasen (LPH 1–9) nicht nur kennen, sondern im Alltag auch planbar und abrechenbar machen – von der ersten Idee bis zur Schlussrechnung. Genau hier verlieren viele Ingenieur- und Architekturbüros Zeit: Informationen liegen verteilt, Nachträge sind schwer nachvollziehbar, und die Abrechnung wird zur Zettelwirtschaft.

In diesem Beitrag bekommen Sie einen praxisnahen Überblick über alle HOAI-Leistungsphasen – inklusive typischer Stolperfallen und hilfreicher Checkpunkte je Phase. Außerdem zeigen wir, wie ERP-Branchensoftware Sie dabei unterstützt, Projekte, Leistungen und Honorare strukturiert zu erfassen, zu steuern und abzurechnen, damit Projekte wirtschaftlich steuerbar bleiben.

Und weil sich viele Büros gerade fragen, was politisch passiert: Die eigentlich für 2025 geplante HOAI-Novelle ist Stand Anfang 2026 noch nicht in Kraft – ein Neustart des Verfahrens wird jedoch erwartet. Wir fassen zusammen, was zuletzt als wahrscheinlich gilt (u. a. fortgeschriebene Honorartafeln, Regeln für Bauen im Bestand, Nachhaltigkeit).

 

1.  HOAI kurz erklärt: Zweck, Geltungsbereich und Verbindlichkeit

 

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung in Deutschland. Sie strukturiert Planungsleistungen über Leistungsbilder und Leistungsphasen (LPH 1–9) und erleichtert damit Angebot, Beauftragung und Abrechnung.

Die HOAI ist deutsches Recht und ist vor allem dann relevant, wenn ein Projekt in Deutschland umgesetzt wird oder der Vertrag einen klaren Deutschland-Bezug hat. Viele Planungsbüros nutzen die Systematik aber auch darüber hinaus als praxistauglichen Referenzrahmen, weil sie Leistungen sauber abgrenzbar macht.

Seit dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 (C-377/17) sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich, die Honorartafeln dienen daher als Orientierungsrahmen. Die Honorarhöhe wird grundsätzlich über eine Honorarvereinbarung in Textform festgelegt (vgl. § 7 HOAI). Fehlt eine Vereinbarung zur Honorarhöhe in Textform, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart (vgl. § 7 HOAI).

Die Honorartafeln enthalten Honorarspannen vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz, gegliedert nach Honorarzonen und den zugrunde liegenden Ansätzen wie anrechenbaren Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten (vgl. § 2a HOAI). In der Praxis sind die Leistungsphasen der rote Faden, an dem sich Aufgaben, Ergebnisse und Honoraranteile entlang des Projektverlaufs orientieren.

 

2.  Leistungsphasen (LPH) nach HOAI: Begriffe, Logik und wie Sie die Tabelle lesen

 

Die Leistungsphasen (LPH 1–9) bilden den Planungs- und Realisierungsprozess eines Bauprojekts chronologisch ab. In jeder Phase sind bestimmte Aufgaben als Grundleistungen beschrieben – also Leistungen, die „im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI).

Daneben nennt die HOAI Besondere Leistungen. Diese sind nicht automatisch mit dem Grundleistungskatalog abgegolten und müssen – je nach Projekt – separat vereinbart und vergütet werden (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 3 HOAI).

Die Honoraranteile je Leistungsphase unterscheiden sich nach Leistungsbild – also je nach Fachgebiet (z. B. Gebäude & Innenräume, Technische Ausrüstung). Die Tabelle zeigt, welchen prozentualen Anteil jede Phase an der Gesamtleistung hat – und damit auch, wie sich das Honorar typischerweise über den Projektverlauf verteilt.

 
HOAI-Leistungsphasen 1-9 Tabelle: Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung

 

Grundsätzlich ist diese Logik für alle Planungsdisziplinen relevant. In diesem Beitrag fokussieren wir jedoch bewusst auf die Perspektive von Ingenieurbüros – insbesondere auf die Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (die letzten beiden Tabellen-Spalten). Wir zeigen die Logik der LPH praxisnah – insbesondere dort, wo Angebot, Projektsteuerung und Abrechnung im Alltag zusammenlaufen.

Hinweis für Architekturbüros: Weitere Infos aus Architektur-Sicht finden Sie in unserem Blog-Beitrag "Leistungsphasen in der Architektur: Vergütung der Leistung nach HOAI".

  
 

3.  HOAI-Novelle 2025/2026: Status und was voraussichtlich kommt

 

Die HOAI ist seit Jahrzehnten ein zentraler Rahmen für Planungsleistungen. Die letzte umfassende Novelle stammt aus 2013 – seitdem haben sich Büroaufwände, Baukosten, technische Anforderungen und Planungsmethoden deutlich verändert.

Eine weitere Novellierung der HOAI ist bereits seit einiger Zeit in Arbeit, sie hätte 2025 in Kraft treten sollen. Stand Anfang 2026 ist die HOAI-Novelle noch nicht in Kraft. Nach Angaben des VBI (Verband Beratender Ingenieure) wurde das Verfahren von der neuen Bundesregierung zunächst gestoppt.

 

HOAI-Novelle 2025/2026: Status und was voraussichtlich kommt

 

Ein Neustart wird Anfang 2026 erwartet. Geplant ist ein Abstimmungsgespräch zwischen dem BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie Ingenieur- und Architektenverbänden. Die bereits vorliegenden Gutachten gelten dabei als belastbare Grundlage. Was derzeit als wahrscheinlich gilt, lässt sich in sechs Punkte gliedern:

1) Fortschreibung der Honorartafeln

 

Ein Schwerpunkt liegt auf der Aktualisierung der Honorartafeln auf Basis von Kostenentwicklungen (u. a. Büroaufwände, Baukosten, rechtliche/technische Änderungen und Experteninterviews). Besonders stark steigen sollen die Werte bei kleineren Projekten; einzelne Bereiche können auch abgesenkt werden.

2) Dynamisierung flächenbezogener Tafeln

 

Für flächenbezogene Tafeln ist ein klareres, indexbasiertes Verfahren vorgesehen (u. a. unter Nutzung von Indizes des Statistischen Bundesamtes), damit Werte künftig regelmäßiger und nachvollziehbar angepasst werden können.

3) Erweiterung der Tafelgrenzen

 

Die Obergrenzen der Honorartafeln sollen deutlich erweitert werden – bis zu 50 Mio. € anrechenbare Kosten; auch die unteren Eingangsgrenzen sollen steigen.

4) Bauen im Bestand

 

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz soll ausdrücklich in die anrechenbaren Kosten einbezogen werden. Außerdem sind einheitliche Abminderungsfaktoren (statt der bisherigen, komplexeren Systematik) vorgesehen; alternativ soll eine pauschale Kostenanhebung möglich sein.

5) Nachhaltigkeit

 

Gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsleistungen sollen als Grundleistungen in die Tafeln einfließen. Weitergehende Leistungen (z. B. Zertifizierungen, Lebenszyklusanalysen) sollen Besondere Leistungen bleiben.

6) Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbau und Verkehrsanlagen

 

Die örtliche Bauüberwachung soll wieder als Grundleistung eingeordnet werden. Vorgesehen ist eine Vergütung entweder prozentual oder zeitbasiert – je nach Vereinbarung.

Wichtig zur Einordnung: Die „Flexibilisierung“ der Honorare (keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze) ist kein Zukunftsthema, sondern seit der HOAI 2021 bereits Realität. Die Tafeln weisen Orientierungswerte als Honorarspannen aus (Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz).

HOAI-Novelle 2025/2026: Änderungen von Honorartafeln über Bauen im Bestand zu örtliche Bauüberwachung

 

4.  Übersicht der einzelnen HOAI-Phasen

 

Wie bereits erwähnt, bilden die einzelnen Leistungsphasen (LPH) den Planungs- bzw. Bauablauf chronologisch ab und spezifizieren im Detail die jeweils zu erbringenden Leistungen des Ingenieurs respektive Fachgebietes. Im Bereich der „Technischen Ausrüstung" umfasst die Planung fachlich beispielsweise Anlagen für (Ab-)Wasser, Wärme- und Kälteversorgung, Lüftungstechnik, Stark- und Schwachstrom (IT), Fördertechnik oder Gebäudeautomation.

 

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

 

Wie der Name schon sagt, werden in dieser Phase Grundlagen erhoben, Aufgabenstellungen geklärt, sowie Bedarfsplanungen wie beispielsweise nach Leistungsbedarf durchgeführt. Obendrauf werden gegebenenfalls Erschließungsüberlegungen angestellt, die Ergebnisse zusammengefasst und dokumentiert.Planungsphasen und Bauphasen

Leistungsphase 2: Vorplanung

 

In dieser Phase werden die entweder zuvor ermittelten oder zur Verfügung gestellten Grundlagen analysiert, und daraus ein Planungskonzept erarbeitet. Dieses beinhaltet unter anderem die Vordimensionierung der wichtigsten und bestimmenden Systeme

  • unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits(vor)betrachtungen,

  • das Suchen und Abwägen von Alternativsystemen,

  • Abschätzen vom Raumbedarf der Anlagen,

  • Aufstellen von Funktionsschemata,

  • und das Klären wesentlicher fachübergreifender Prozesse.

Dazu gehören auch Kostenschätzungen und Terminplanungen in der gegebenen Tiefe (2. Ebene nach DIN 276) sowie womöglich bereits Vorverhandlungen mit Behörden.

Whitepaper_profitables Projekt- und Büromanagement Ingenieur 4.0

 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

 

In dieser Phase, die auch System- und Integrationsplanung genannt wird, wird das Planungskonzept unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen bis zum vollständigen Entwurf durchgearbeitet. Beginnend beim

  • Festlegen aller Systeme und Anlagenteile,

  • über deren Berechnung und Bemessung,

  • Abschätzen der Betriebskosten,

  • Abstimmen des Platzbedarfes der technischen Anlagen,

  • bis hin zu den Auflistungen aller Anlagen mit technischen Daten und Anlagenbeschreibungen.

Die Ergebnisse in Form von Plänen, Schemata, technischen Berechnungen und Beschreibungen beziehungsweise Angaben wie Durchführungen und Lastangaben für Tragwerksplaner werden an die einzelnen Planungsbeteiligten übergeben. Ebenso erfolgt die Fortführung der Verhandlungen mit Behörden wie die Kostenberechnung in der nächsten Genauigkeitsstufe und Kontrolle durch Vergleich mit der Schätzung aus der Vorplanung.

Unbenannt-HOAI Leistungsphasen Eins bis Neun

 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

 

Die Genehmigungsplanung umfasst das Erarbeiten und Zusammenstellen aller erforderlichen Daten und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen je nach Art und Verwendungszweck des Bauvorhabens.

Die Unterlagen werden den Behörden vorgelegt. Dann erfolgen zumeist mündliche Behördenverhandlungen, bei denen das Mitwirken zur Erlangung aller notwendigen Bewilligungen ebenfalls Bestandteil dieser Phase ist.

 

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

 

Hier findet auf Basis der Ergebnisse aus den Phasen 3 und 4 das detaillierte Erarbeiten von ausführungsreifen Lösungen für die jeweiligen Fachplanungen statt. Terminpläne werden ebenso fortgeschrieben wie die Ausführungspläne aufgrund der Ausschreibungsergebnisse (Phase 5 läuft also parallel mit Phase 6 und 7 weiter). Damit stellt die fertige Ausführungsplanung die vollständige Basis für die vom ausführenden Unternehmen durchzuführende Montage- oder Werkstattplanung dar.

Die Prüfung dieser Montage- und Werkstattpläne auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung ist genauso Bestandteil dieser Leistungsphase.

 

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

 

Diese Phase umfasst alles im Zusammenhang mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse: Mengenermittlung, Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Kostenermittlung und Kostenkontrolle.

 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

 

Folgende Aktivitäten sind normalerweise Bestandteil der Mitwirkung bei der Vergabe innerhalb der Leistungsphasen der HOAI:

  1. Einholen und Prüfen von Angeboten,

  2. Aufstellen von Preisspiegeln,

  3. Führen von Bietergesprächen,

  4. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den Kostenberechnungen,

  5. Erstellen von Vergabevorschlägen,

  6. und Zusammenstellung der Vertragsunterlagen.

LPH 1-9 Tabelle

Leistungsphase 8: Objektüberwachung

 

Besser bekannt als „Bauüberwachung“ geht es in dieser Phase um das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit allen vorangegangenen Planungsentscheidungen und Genehmigungen. Dies inkludiert das Mitwirken bei der Koordination aller Beteiligten am Bau sowie am Terminplan, am Führen des Bautagebuches, an den Leistungs- und Funktionsprüfungen, an der Aufmaß- und Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle, bis zur Abnahme, Zusammenstellung der Dokumentationen und Überwachung der Mängelbeseitigung.

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

 

Während des Gewährleistungszeitraums (zumeist 3 oder 5 Jahre) beziehungsweise zu dessen Abschluss erfolgen in dieser Phase (abschließende) Objektbegehungen zur Mängelfeststellung. Zusätzlich fällt darunter das Mitwirken bei deren Behebung und bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

 

5.  Die Kostenberechnung nach HOAI

 

Die Kostenberechnung nach HOAI erfolgt entsprechend dieser vorgestellten Leistungsphasen, wobei in der obenstehenden Tabelle bereits die Aufteilung des Honorars auf die einzelnen Phasen vorgegeben ist. Grundsätzlich wird das Honorar über die angenommenen Herstellkosten der zugrundeliegenden Gewerke, für welche die Fachplanungen durchzuführen sind, ermittelt.

Dabei kommt es nicht nur auf die Höhe der Herstellkosten an, sondern unter anderem auch auf den Schwierigkeitsgrad der Planungen aufgrund der Bauanforderungen.

 
 

6.  Vorteile für den Ingenieur durch ERP-Branchensoftware

 

Projektbewertung mit ingo365

 
 

Jede Angebotserstellung ist für den Ingenieur eine umfangreiche und sowohl zeit- als auch kostenintensive Tätigkeit, von der nicht zuletzt der (kaufmännische) Erfolg des Unternehmens abhängig ist. Gilt es doch einerseits ein konkurrenzfähiges Angebot zu erstellen, um möglichst einen Zuschlag zu erhalten. Andererseits aber auch entsprechend optimierte Gewinne zu erzielen. Das alles bei gut kalkulierter Risikoabwägung und im Einklang mit der eigenen Ressourcenplanung.

Genau hier kann eine gute ERP-Software, welche wirklich exakt auf die Branche zugeschnitten ist („von Ingenieuren für Ingenieure“), massive Vorteile bieten. Denn reine HOAI-Rechner und Angebotstools gibt es viele, aber integrierte Systeme mit Vorteilen wie folgt, nur wenige:

  • sofort verfügbare Projektstruktur direkt aus der Angebotskalkulation heraus

  • Integration der Ressourcenplanung, Stichwort RTF (Reporting The Future)

  • Soll-Werte je Leistungsphase direkt aus dem HOAI-Modul heraus (zum Beispiel Soll-Stunden je Ressource/Ressourcengruppe, Kosten)

  • Verzahnung mit der Zeiterfassung (Soll-Ist-Vergleiche, Phasenplanung)

  • sofortige Kostenwahrheit bei Projektstart inklusive Berücksichtigung von Anfangskosten (etwa für die Angebotserstellung, Wettbewerbsteilnahme, etc.)

  • Rückkalkulationsmöglichkeit aus früheren Projekten (beispielsweise für Kennzahlen)

  • integrierte Gemeinkostenermittlung und Stundensatzkalkulation je Ressource

Checkliste Planungsphasen HOAI

 

7.  Fazit: Standardisierte Gebührenordnung und Branchen-Tools sind die Erfolgsgrundlage

 

Eine Gebührenordnung für zu erbringende Leistungen in der Baubranche zu haben, ist aus mehreren Gründen für alle Projektbeteiligten sinnvoll und wünschenswert: Sie garantiert unter anderem die Vergleichbarkeit von Angeboten, erhöht die Sicherheit in Bezug auf zu erbringende Leistungen und bietet generell eine gute Strukturierung der gesamten Thematik.

Gleichzeitig werden der Aufwand für eine Angebotserstellung nach HOAI sowie Potentiale, die sich bei der Wahl des für das eigene Unternehmen optimal passenden Tools bieten, meist unterschätzt. So arbeiten selbst heute noch viele Ingenieurbüros mit zum Teil „selbstgestrickten Lösungen“ in Microsoft Excel und Co, und vergessen dabei (oder wissen gar nicht?), dass es gerade für Sie perfekt zugeschnittene Lösungen am Markt gibt. Diese würden die Arbeit massiv erleichtern und das wirtschaftliche Ergebnis deutlich verbessern.

Wie? Das können Sie in unserer Demo zur Business Software ingo365 entdecken:

 

 

HOAI Leistungsphasen FAQ

 
Kalkulation

Wie wird das Honorar nach HOAI berechnet?

Das Honorar nach HOAI wird nach Herstellkosten der innerhalb der gewünschten Fachplanungen umfassenden Gewerke berechnet. Dabei wird ein Prozentsatz der Herstellkosten aus einer vorgegebenen Tabelle beziehungsweise einer entsprechenden Formel ermittelt. Das berücksichtigt unter anderem auch den Schwierigkeitsgrad der zu leistenden Arbeiten.

Kostengruppen

Welche Kostengruppen gehören zu den anrechenbaren Kosten?

Die HOAI spricht bei der Ermittlung von anrechenbaren Kosten nie explizit von Kostengruppen (zum Beispiel nach DIN 276). Vielmehr befasst sie sich mit der grundsätzlichen Anwendung allgemein anerkannter Regeln der Technik oder Kostenvorschriften, worunter auch eine Kostenermittlung nach DIN 276 fällt.

Es ist also im Zuge einer Angebotsanfrage respektive Beauftragung nach HOIT zu untersuchen, welche umfassenden Objekte (Bauwerke, Anlagen, Anlagengruppen) der Leistungsbilder ein honorartechnisches Objekt ergeben. Die Kostensumme dieser Objekte findet dann Eingang in die anrechenbaren Kosten einer Honorarermittlung.

Exaktheit

Wie genau muss eine Kostenrechnung sein?

Die Baukostenplanung ist ein wesentlicher Bestandteil des Planungsprozesses, welcher sich wiederum über die Leistungsphasen definiert und schrittweise verfeinert. Genau dasselbe passiert auch mit der Genauigkeit der Kostenrechnung in diesem Bereich: Vom Kostenrahmen für die Grundlagenermittlung (1. Ebene nach DIN 276) über Kostenschätzung für die Vorplanung, der Kostenberechnung in der Entwurfsplanung, dem Kostenvoranschlag in Leistungsphase 5 und 6 sowie Kostenanschlag in Leistungsphase 7 bis zur Kostenfeststellung in der Objektüberwachung.

Der Genauigkeitsgrad einer Kostenrechnung ist also abhängig von der jeweiligen Leistungsphase, in der man sich befindet und wird definiert in der HOAI beziehungsweise DIN 276 (Ebene 1 bis 3).

Gleichwertigkeit

Sind alle Leistungsphasen 1-9 gleichwertig zu beachten?

Die einzelnen Leistungsphasen ergeben sich aus einer chronologischen Unterteilung der zu erbringenden Leistungen, beginnend bei der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Je nach Phase sind die zu erbringenden Leistungen unterschiedlich aufwändig, was sich in der Bewertung der einzelnen Phasen in Prozent (siehe Tabelle zu Beginn) widerspiegelt. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sind die Leistungsphasen nicht als „gleichwertig“ im Sinne von gleich aufwändig zu bezeichnen. Allerdings sind die Phasen aufeinander aufbauend und bedingen einander, sodass nicht einzelne Phasen „ausgelassen“ oder als minderwertig behandelt werden können.

So gesehen sind sie wiederum als „gleichwertig“ zu betrachten.

Branchensoftware

Warum ist eine branchenspezifische Business Software ein Gewinnbringer?

Die Einführung einer zum eigenen Unternehmen passenden branchenspezifischen Business Software ist aus vielerlei Gründen ein Gewinnbringer. Vor allem in Bezug auf kaufmännische und organisatorische Belange kann Sie wahre Wunder wirken. Das deshalb, weil nur wenige Ingenieure bereits heute ein solches integriertes Tool einsetzen, welches von der Angebotserstellung nach HOAI bis zur Schluss-Honorarnote ein durchgängiges System bietet.

Dabei sind die Ersparnisse (sowohl in zeitlicher als auch kostentechnischer Hinsicht) generell enorm. Diese ergeben sich durch passende integrierte Systeme, welche von der Angebotserstellung, über Zeiterfassung, internes und externes Controlling, Buchhaltung sowie Kostenrechnung, Ressourcenplanung bis hin zum Modern Workplace mit Teams-Integration alles bieten.

Markus Wagner

Über

Markus Wagner war mehr als 25 Jahre Eigentümer und CEO eines TGA-Ingenieurbüros im DACH-Raum und hat dieses zum Markführer mit zu Spitzenzeiten mehr als 80 Mitarbeitern aufgebaut. Mit diesem Know-how ist er seit 2020 Co-Founder von ingo365.